Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Inaugenscheinnahme während Ausschluss des Angeklagten von Zeugenvernehmung (BGH; Beschluss vom 17.09.2014 – 1 StR 212/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Absoluter Revisionsgrund nach § 338 Nr. 5 StPO (vgl. BeckOK StPO/Wiedner StPO § 338 Rn. 89-91) I. Allgemeines 338 Nr. 5 StPO bezieht sich auf Verstöße gegen solche Vorschriften, die Anwesenheitspflichten für Verfahrensbeteiligte vorschreiben (§ 145 StPO, § 226 StPO, §§ 230 StPO…
Richtet sich eine strafrechtliche Ermittlungsmaßnahme gegen einen Berufsgeheimnisträger in der räumlichen Sphäre seiner Berufsausübung, so bringt dies darüber hinaus regel-mäßig die Gefahr mit sich, dass unter dem Schutz des Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG stehende Daten von Nichtbeschuldigten, etwa den Mandanten eines Rechtsanwalts, zur Kenntnis der Ermittlungsbehörden gelangen, die die Betroffenen in der Sphäre des Berufsgeheimnisträgers gerade sicher wähnen durften. Dadurch werden nicht nur die Grundrechte der…
Beim Straftatbestand des Vortäuschens einer Straftat (§ 145d StGB) handelt es sich um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, mit dem die zur Strafverfolgung berufenen Behörden vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme und vor Veranlassung zu unnützen Maßnahmen geschützt werden sollen. Ein Vermögensschaden tritt ein, wenn die Vermögensverfügung des Getäuschten bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise unmittelbar zu einer nicht durch Zuwachs ausgeglichenen Minderung des Gesamtwerts seines Vermögens führt. BGH, Urteil vom 25.02.2015 – 2 StR 495/13 Relevante Rechtsnormen:…
Im Gegensatz zu § 46a Nr. 2 StGB, der vorwiegend den materiellen Schadensausgleich betrifft und deshalb hier nicht einschlägig ist, zielt 46a Nr. 1 StGB vorrangig auf den Ausgleich der immateriellen Folgen einer Straftat. Dazu bedarf es eines kommunikativen Prozesses zwischen Täter und Opfer, der auf einen umfassenden, friedensstiftenden Ausgleich der durch die Straftat verursachten Folgen angelegt ist. 315b StGB schützt die Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs. Die in der Norm…
Hinweis: Einführung zu der Entscheidungsbesprechung: Unanwendbarkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs bei § 315b StGB (BGH; Urteil vom 04.12.2014 – 4 StR 213/14). Die Entscheidungsbesprechung wird heute mittag veröffentlicht. Prüfungswissen: Der Täter-Opfer-Ausgleich nach § 46a StGB (vgl. Schmuck/Pinger, § 46 a StGB – Grundlagen und Verteidigungsansätze in SVR 2013, 253) I. Rechtsnatur des Täter-Opfer-Ausgleichs Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt gem. § 46 a StGB einen vertypten Strafmilderungsgrund dar. Er kann zur Senkung des Strafrahmens über § 49…
Das das Sich-Anketten an einem Tor erfüllt das Tatbestandsmerkmal der Gewalt S. d. § 240 StGB, weil durch eigene Kraftentfaltung ein auch körperlich wirkendes Hindernis geschaffen wird. Die Verwerflichkeitsprüfung des § 240 II StGB erfordert eine umfassende Abwägung hinsichtlich der Mittel-Zweck-Relation. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bestehen bei Blockadeaktionen, mit denen mit allgemein-politischer Zielsetzung ein kommunikatives Anliegen verfolgt wird, zum Schutz des Grundrechts der Versammlungsfreiheit vor übermäßiger und unangemessener Sanktion…
Die öffentliche Funktion von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen des öffentlichen Personennahverkehrs ist i. S. von § 304 I und II StGB bereits beeinträchtigt, wenn das Erscheinungsbild der Fahrzeuge durch Beschmieren der Außenflächen so erheblich verändert wird, dass der öffentlichen Zweck, mit komfortablen und sauberen Fahrzeugen neben dem Erhalt von Fahrgästen neue Fahrgäste zu gewinnen, unterlaufen wird. Führen die zur Beseitigung der Schmierereien erforderlichen Reinigungsarbeiten zu einem gegenüber der regelmäßigen Reinigung und…
Angaben eines Immobilienvermittlers über die Finanzierungskosten, die monatlich zu leistenden Zahlungen und andere mit dem Kaufobjekt zusammenhängende tatsächliche Umstände wie Mieteinnahmen und Steuervorteile sind als objektiv nachprüfbare und einem Beweis zugängliche Tatsachen einzuordnen. Lediglich pauschale Angaben – etwa zur gewinnbringenden Wiederverkäuflichkeit von Eigentumswohnungen – stellen keine Tatsachenbehauptungen dar. Die in BGHSt 58, 205 vertretene Auffassung, der „von den Parteien – auf der Grundlage übereinstimmender, von Willens- und Wissensmängeln nicht beeinflusster…
Die Einstellung eines Tatvorwurfs gem. § 154 II StPO in der Hauptverhandlung ist ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis. Der Einstellungsbeschluss ist der Auslegung zugänglich; es kann daher eine Verfahrenseinstellung nach § 154 StPO in eine Beschränkung nach § 154 a StPO umgedeutet werden. BGH; Urteil vom 25.09.2014 – 4 StR 69/14 Examensrelevanz: §§§ – Die Wirkungen einer Verfahrenseinstellung kommen immer wieder in Klausuren vor allen des zweiten Staatsexamens vor….
Eine Körperverletzungshandlung kann trotz vorliegender Einwilligung aufgrund der konkreten, die Tatausführung begleitenden Umstände gegen die guten Sitten verstoßen und rechtswidrig sein. Die Sittenwidrigkeit wechselseitiger Körperverletzungen bei tätlichen Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen kann sich trotz fehlender konkreter Lebensgefahr sowohl aus der unkontrollierbaren Eskalationsgefahr des Tatgeschehens mit nicht ausschließbaren gravierenden Körperverletzungsfolgen bis hin zu einer konkreten Lebensgefahr bzgl. einzelner Teilnehmer als auch aus einer konkret gegebenen Gefährdung von Rechtsgütern Dritter ergeben. Der…